Die folgende Information soll dem Leser eine generelle Idee davon geben wie es bislang möglich ist in Thailand, Grundbesitz im ausländischen Namen zu erwerben.
Für eine Umfangreiche und aktuell rechtsgültige Übersicht über das Thema von Grundbesitz für Ausländer in Thailand zu erhalten, empfehlen wir Ihnen einen thailändischen Anwalt bzw. einen Notar und/oder einen erfahrenen und seriösen Immobilien Berater bzw. Immobilien Makler aufzusuchen.
Grundbesitz in Thailand wird durch die Grundbesitz Ordnung BE 2497 von 1954, der Zivil und Gewerbe Ordnung, der Grundbesitz Reform für Agrarwirtschaft Verordnung BE 2518 von 1975, und den Regulierungen durch das Innenministerium festgelegt.
Unter strikter Anwendung der aktuellen Gesetzgebung ist es Ausländern verboten, weder Privat noch in juristischer Form (z.B. Unternehmen oder Partnerschaftsgesellschaft), Grundbesitz und Land in Thailand zu besitzen. Es gibt jedoch Ausnahmen innerhalb dieser Gesetze. Es gibt aber auch noch andere Methoden und Möglichkeiten um Grundbesitz und Land in Thailand zu erwerben. Gemäß Abschnitt 97 des thailändischen Land Gesetze, wird auch ein in Thailand registriertes Unternehmen oder eine Gesellschaft in der mehr als 49% des Kapitals von einem ausländischen Investor eingebracht wurden oder in der mehr als die Hälfte der Anteilshaber oder Partner ausländische Staatsbürger sind, als ausländisch angesehen.
Auch wenn die thailändischen Gesetze es einem Ausländer verbietet Grundbesitz und Land in Thailand zu besitzen, ist es ausländischen Staatsbürgern erlaubt, Konstruktionen wie Gebäude und Häuser usw. zu besitzen. Wenn ausländischer Staatsbürger Land in Thailand erwerben will um ein Haus zu errichten, gibt es zwei Möglichkeiten um dies zu tun:
1. Eine Gesellschaft mit thailändischer Anteilsmehrheit gründen.
2. Eine Langzeitpacht mit der Möglichkeit auf Verlängerung oder Erneuerung zu vereinbaren.
Eine Methode die es Ausländern ermöglicht Land oder Grundbesitz in Thailand zu erwerben ist die Gründung einer Joint Venture Gesellschaft mit thailändischer Mehrheit, aber mit Sicherheiten zum Schutz der ausländischen Interessen. Wenn ein Ausländer Geschäfte in Thailand machen will, sollte er das besagte Land im Namen seiner Gesellschaft mit der thailändischen Mehrheit erstehen. Das Land gehört dann der thailändischen Gesellschaft und keiner Einzelperson.
Land im Namen einer GmbH zu erwerben ist die populärste Methode von ausländischen Investoren, da bestimmte Klauseln und Vereinbarungen zu Gunsten und zum größeren Schutz der ausländischen Minderheitsanteile, geändert werden können. Die Bestimmungen und Regulierungen sind in ganz Thailand unterschiedlich, generell fordert das Land Department jedoch das thailändische Staatsbürger eine Mehrheit an einer Gesellschaft tragen um legal Land erwerben zu können.
Wegen der gegebenen Hindernisse für einen Ausländer um Land in Thailand zu kaufen, ist der effektivste und sicherste Weg Land mit einem Gebäude (Konstruktionen und Häuser usw.) in Thailand zu kaufen, das Land inklusive einer 30 Jahres Pacht mit Option auf Verlängerung der Pacht oder Miete für weitere in Abschnitten geteilte 30 Jahre zu kaufen. Mieten und Pacht sind auf 30 Jahre begrenzt. Gleichfalls werden Mietverlängerungen auch nur für 30 gewährt. Der Besitzanspruch auf ein vorhandenes Gebäude welches auf einem gemieteten oder gepachteten Grundstück steht, ist unabhängig von dem Besitzanspruch des gemieteten Grundstücks. Das Gebäude ist nicht Eigentum des Vermieters und er kann das Gebäude auch nach Ablauf der Mietzeit, dem Mieter nicht entziehen. Mietenvereinbarungen von 3 Jahren sind für nur 3 Jahre vollziehbar, außer sie sind beim jeweiligen Land Department registriert. Deshalb muss eine Mietvereinbarung über 30 Jahre beim Land Department angemeldet und registriert werden. Zusätzlich läuft eine Vermietung auch im Falle eines Verkaufs des Grundstücks weiter.
Landbesitz kann durch rechtliche Besitzansprüche oder einer Grundbesitz Urkunde und anderen Dokumentationen, nachgewiesen werden. Individuen welche aktuell Land besitzen und nutzen, haben möglicherweise das Besitzrecht nach zivilen und kommerziellen Bestimmungen. Die Hauptform um den Landbesitz zu belegen ist die Grundbesitz Urkunde (Chanod oder NorSor 4). Diese Grundbesitz Urkunden müssen beim jeweiligen Land Department der Provinz in der das Grundstück liegt, registriert sein. Es sollte auch angemerkt werden das ein Teil des Grundstücks zu gleichen Teilen von mehreren Personen gehalten werden kann. Eine Person dessen Namen auf dem Chanod oder der Grundbesitz Urkunde steht, besitzt alle Rechte bezüglich dieses Grundstücks, er kann diese Urkunde als Beleg seiner Besitzansprüche für Regierungsstellen nutzen, nachweisen wo die Grundstücksgrenzen verlaufen und andere legale Verbindlichkeiten und gesetzlich zulässige Aktionen mit dem Land durchführen.
Bis vor einigen Jahren war es thailändischen Staatsbürgern die mit einem Ausländer verheiratet waren, nicht erlaubt Land in Thailand zu erwerben. Offizielle Stellen nahmen an dass dies eine einfache Möglichkeit für Ausländer war um vorhandene Gesetze zu umgehen, da das erstandene Land nach der Heirat, Gemeinschaftsbesitz bekommen würde. Wie auch immer, gegenwärtig haben sich die Gesetze und Bestimmungen geändert und es ist einem thailändischen Ehepartner nun gestattet legal Land in Thailand zu besitzen. Der ausländische Ehepartner muss eventuell ein Dokument oder einen Vertrag unterzeichnen indem er das Land als Eigentum an den thailändischen Ehepartner und somit auch jeglichen Anspruch an das Land abtritt.
Immobilien in Thailand sind aus vielen Gründen attraktiv. Viele träumen davon ein Ferienhaus zu besitzen. Andere hoffen darauf sich in einem Condominium oder Eigentumswohnung zur Ruhe setzen zu können oder erwerben eine Immobilie als Kurzzeit- oder Langzeit-Investment. Während es eine Menge von Hindernissen für ausländische Staatsbürger bei der Miete oder Kauf von Grundbesitz und Häusern oder Condos in Thailand gibt, gibt es genauso viele legale Mittel um dies zu ermöglichen.
Gemäß der Condominiums Verordnung BE 2522 von 1979, wird ein Condominium definiert als Gebäude, deren separate Einheiten an Einzelpersonen oder an Gruppen als privates Eigentum verkauft werden kann.
Sowohl ausländische Investoren, als auch andere Ausländer können Condominiums im Königreich Thailands, unter den folgenden Bedingungen besitzen.
Die meisten Condominium Komplexe erlauben es Ausländern einen bestimmten prozentualen Anteil seiner Condominium Apartment Einheiten zu erwerben (Komplettes „Free Hold“ Eigentum). Da die Condominium Gebäude in ganz Thailand und in verschiedenen Teilen des Landes stehen, gibt es Unterschiede an der Anzahl der für Ausländer zum Kauf zur Verfügung stehenden Einheiten.
Um ein Condominium in Thailand kaufen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:
1. Der ausländische Staatsbürger muss einen festen Wohnsitz gemäß dem thailändischen Einwanderungsgesetz vorweisen können.
2. Der Ausländer lebt in Thailand gemäß dem subventionierten thailändischen Investitionsgesetz.
3. Der ausländische Staatsbürger oder eine ausländische Gesellschaft welche(r) Fremdwährung nach Thailand bringt oder Thai Baht von einem Bankkonto einer im Ausland lebenden Person erhält, oder eine Fremdwährung von seinem thailändischen Bankkonto nutzt. Diese Bedingung ist normalerweise erfüllt, sobald ein TorTor 3 oder ein gleichwertiges Bankdokument von der Bank, welche einen Zahlungseingang aus dem Ausland erhalten hat, vorgelegt wird.
In vielen Regionen Thailands ist es Ausländern oder ausländischen Gesellschaften erlaubt bis zu, aber nicht mehr als 49% der gesamten Condominium Einheiten zu erwerben.
Die meisten Ausländer kaufen ein Condominium mit Hilfe einer Dokumentation von einem ausreichenden Eingang von ausländischer Währung auf ihr thailändisches Bankkonto aus dem Ausland, durch ein TorTor 3 Formular oder einem gleichwertigem Dokument der thailändischen Bank.
Der Besitzanspruch an ein Condominium kann vererbt werden, wenn der Erbe oder die Erbin einer der geforderten Kriterien für Grundbesitz für Ausländer in Thailand erfüllt. Ansonsten wird das Condominium nach einem Jahr ohne eine Erbschaft, verkauft.
Es ist empfehlenswert einen Anwalt zur Überprüfung der Dokumente und Unterlagen bezüglich des Condominiums und zur Überwachung des Transfers, zusammen mit einem seriösen und erfahrenen Immobilien Berater, hinzuzuziehen.
Ja, Condominiums können für eine Dauer von bis zu 30 Jahren mit der Option auf Verlängerung oder Erneuerung, an Ausländer vermietet werden. Mieten über einer Dauer von 3 Jahren hinaus, müssen dem jeweiligen Land Department in dem Verwaltungsbezirk in dem das Condominium Gebäude steht, gemeldet und registriert werden.
1 Talang Mett -> 1 Quadratmeter
1 Talang Wah -> 4 Quadratmeter
1 Ngan -> 100 Talang Wah -> 400 Quadratmeter
1 Rai -> 4 Ngan -> 400 Talang Wah -> 1.600 m² Quadratmeter